Deutsche Gesellschaft für Schulmusik

Deutsche Gesellschaft für Schulmusik

Die „Deutsche Gesellschaft für Schulmusik“ (DGS) ist eine Arbeitsgemeinschaft von Interessenverbänden für Schulmusik. Sie eröffnet ein Forum für kollegialen Dialog, der aus basisnaher, solide untermauerter Perspektive heraus auch der Diskussion landesübergreifender Fragen und der Koordination bundesweit relevanter Strategien dient. Von VBS und VDS-Niedersachsen ins Leben gerufen, vertritt die DGS die Interessen von derzeit rund 1500 Mitgliedern.

Die DGS zielt darauf ab,

  • Schulmusik in Deutschland an allen Schularten und in allen ihren pädagogischen, künstlerischen und wissenschaftlichen Facetten zu fördern,
  • an der Professionalisierung von Musiklehrkräften mitzuwirken und
  • gemeinsame Interessen der Mitgliedsverbände zu vertreten.

Die DGS verwirklicht diese Ziele

  • durch fachimmanente inhaltliche Arbeit,
  • deren Präsentation in der Öffentlichkeit,
  • durch Einflussnahme auf Entscheidungsprozesse in Bildungspolitik und Administration.

Dazu dienen insbesondere folgende Maßnahmen:

  • Eintreten für Schulmusik, die künstlerisch orientiert, didaktisch reflektiert, wissenschaftlich basiert und sozial engagiert ist,
  • Eintreten für hinreichende Ressourcen und Rahmenbedingungen des schulischen Musikunterrichts,
  • Eintreten für schulischen Musikunterricht, der professionell geplant und durchgeführt wird,
  • Eintreten für schulischen Musikunterricht, der Musikpraxis und Musikreflektion ausbalanciert,
  • Eintreten für schulischen Musikunterricht, der schüler- und sachgerecht geplant wird und eine Systematik aufweist, die alle Jahrgangsstufen und Schulformen berücksichtigt – vom vorschulischen Sektor bis hin zu gymnasialen Oberstufenkursen, die auf ein Musikabitur vorbereiten,
  • Förderung innovativer, wissenschaftlich reflektierter Lehrformen,
  • Förderung schulischer Musikprojekte, auch mit außerschulischen Partnern, etwa in Medien, Rundfunk und Fernsehen, Zusammenarbeit mit Verlagen,
  • Eintreten für schulische Wahlangebote und Arbeitsgemeinschaften im Bereich Musik,
  • Förderung von Singen und Instrumentalspiel an Schulen (z.B. regionale und überregionale Begegnung und Kooperation von Schülerensembles, Preisausschreiben),
  • Förderung wissenschaftspropädeutischer Musikangebote an Schulen,
  • Förderung qualifizierter Musikangebote an Ganztagsschulen/im Ganztag der Schulen,
  • Förderung der von den Ländern anerkannten Schülerwettbewerbe (z.B. „Jugend musiziert“) sowie von Angeboten zum kreativen Umgang mit Musik (z.B. „Schüler komponieren“),
  • Veranstaltungen zur Lehrerfortbildung und –weiterbildung auf regionaler und überregionaler Ebene, z.B. „Tage der Schulmusik“,
  • Erstellung und Verbreitung von Informationsmaterial (z.B. Rundbriefe, Periodika, Publikationen),
  • Förderung von und Beteiligung an einschlägigen Forschungsvorhaben, insbesondere an Unterrichtsforschung,
  • Beratung und Einflussnahme bei der Erstellung von Lehrplänen und Richtlinien für schulischen Musikunterricht,
  • Beratung und Einflussnahme bei der Erstellung von Studien- und Prüfungsordnungen für die Ausbildung von Musiklehrkräften,
  • Eintreten für die Belange von Musiklehrkräften, insbesondere Werbe- und Fördermaßnahmen für den Nachwuchs an Musiklehrer/innen,
  • Kollegiale Kooperation mit Musiklehrerverbänden im In- und Ausland,
  • Zusammenarbeit mit einschlägigen Interessenvertretungen auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene (Musikräte, Lehrerverbände, Musikschulverbände, etc. ).

Organisation

Der DGS gehören derzeit zwei Verbände an (VBS und VDS-Niedersachsen). Organ der DGS ist eine Konferenz, die mindestens einmal jährlich in geeigneter Weise tagt (ggf. auch telefonisch oder über elektronische Medien) und zu der jeder der beiden genannten Verbände zwei Delegierte entsendet. Die Sitzungen werden protokolliert.
Die Konferenz der DGS wählt aus ihrer Mitte eine/n Sprecher_in und eine/n stellvertretende/n Sprecher_in, deren Amtszeit jeweils zwei Jahre beträgt. Wiederwahl ist zulässig. Die Tätigkeit in der DGS ist ehrenamtlich. Etwa anfallende Spesen ihrer Delegierten erstatten die jeweiligen Vereine nach Maßgabe ihrer Satzung.
Die Konferenz der DGS ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Delegierte teilnehmen bzw. anwesend sind. Beschlüsse der DGS-Konferenz werden mit einfacher Mehrheit getroffen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Sprechers oder der Sprecherin den Ausschlag. Beschlüsse, die eine Kostenfolge für beide der DGS angehörenden Verbände nach sich ziehen, werden einstimmig getroffen.
Verbände, die die Ziele der DGS unterstützen, können auf Antrag in die DGS aufgenommen werden. Über Aufnahme und organisatorische Änderungen (z.B. Stimmverteilung-/gewichtung) beschließt die Konferenz einstimmig.

Internetpräsenz: http://www.dgs-schulmusik.de