Herzlich Willkommen beim Verband Bayerischer Schulmusiker e.V.

Ihre Interessenvertretung für die
Schulmusik in Bayern

 

Musik - wozu?

Tage der Bayerischen Schulmusik 2025

Musik ist ein zentrales Element menschlicher Interaktion, kulturelle Teilhabe ein Menschenrecht. Bayern versteht sich ausweislich seiner Verfassung als „Kulturstaat“, für den schulischen Musikunterricht leiten sich daraus umfassende Bildungsaufträge ab. Aktuelle Entwicklungen wie die Kürzung von Musikunterricht in den Stundentafeln geben jedoch Anlass zur Sorge und regen dazu an, über Bedeutung und Zukunft schulischen Musikunterrichts neu nachzudenken: Warum brauchen Menschen Musik? Wie wird sie verwendet und erlebt? Wie verändern sich musikalische Praktiken im digitalen Zeitalter? Wie kann schulischer Musikunterricht darauf reagieren? Welche Relevanz kann er im 21. Jahrhundert beanspruchen? Welche Rolle soll er künftig im Gesamtkonzept schulischer Bildung spielen?

Die Tage der bayerischen Schulmusik greifen solche Fragen auf. In Vorträgen und Foren werden aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse vorgestellt und diskutiert, Workshops liefern konkrete Impulse für die Unterrichtspraxis. [weiterlesen]

 

DGS

DEUTSCHER SCHULMUSIKPREIS 2025

Die Deutsche Gesellschaft für Schulmusik (DGS) vergibt 2025 zum zweiten Mal den Deutschen Schulmusikpreis (DSP). Bewerbungen können aus der Arbeit an allen Schulformen und in allen Jahrgangsstufen eingereicht werden.

Der Deutsche Schulmusikpreis 2025 wird vergeben für schulmusikalische Konzepte, die zum Aufbau eines vielfältigen schulischen Musiklebens führen bzw. aus der Schule heraus nachhaltige Vernetzungen fördern.

Preise

Vergeben werden bis zu drei Preise, die mit jeweils 1000,00 € dotiert sind. Die Preisträgerinnen und Preisträger werden im Rahmen der „Tage der Schulmusik“ 2025 im Frühjahr 2025 in München bekanntgegeben. Alle teilnehmenden Schulen erhalten eine Urkunde.

Jury

Die Bewerbungen werden von fünf Fachleuten aus Schulen und Hochschulen begutachtet.

Teilnahmebedingungen Deutscher Schulmusikpreis 2025

Die Teilnahme am Deutschen Schulmusikpreis unterliegt den im Folgenden angeführten Bedingungen.

Die Teilnahme am DSP ist freiwillig. Zur Teilnahme am DSP berechtigt sind Lehrkräfte für Musik an allgemeinbildenden Schulen aller Formen. Von einer Schule darf pro laufendem Wettbewerb nur jeweils eine Bewerbung eingereicht werden.

Durch das Einreichen der Bewerbungsunterlagen beziehungsweise durch das Ausfüllen und Abschicken des Formulars akzeptieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die nachfolgenden Bedingungen.

Folgende Unterlagen sind für eine erfolgreiche Bewerbung einzureichen:

  • ein Bewerbungsvideo von max. 5 min Dauer. Aus Datenschutz- und -sicherheitsgründen muss das Bewerbungsvideo auf einem entsprechend geschützten Server oder auf einem gängigen Videoportal hochgeladen werden (z.B. youtube, vimeo) und „nicht öffentlich“ gestellt werden. Einzureichen ist ausschließlich der Link zum Bewerbungsvideo, zugesandte Videodateien werden nicht berücksichtigt,
  • die Einverständniserklärung der jeweiligen Schulleitung,
  • das ausgefüllte Bewerbungsformular.

Die Jury behält sich vor, ggf. weitere Unterlagen anzufordern.

Bewerbungen sind per E-Mail bis zum 11.1.2025 (Ausschlussfrist) unter deutscherschulmusikpreis@gmail.com  einzureichen.

Verspätet eingehende, nicht ausreichende, unvollständige, unlesbar gekennzeichnete und/oder nicht zuweisbare Formulare und/oder Videos können nicht berücksichtigt werden. Nachfristen werden nicht gewährt.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.